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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der NexArea Real Estate GmbH (nachfolgend „NexArea“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

  2. Die AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Gegenstand des Vertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht- oder Anteilskaufverträge) über Immobilien, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Real Estate Advisory.

  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit NexArea ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

  1. Der Maklervertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Vereinbarung (Makleralleinauftrag, Beratungsvertrag), oder

    • durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Basis eines Objektexposés oder einer objektbezogenen Nachweisbestätigung, in der auf die Provisionspflicht hingewiesen wird.

  2. Mit dem Zugriff auf detaillierte Objektinformationen (z. B. Datenraum, vollständiges Exposé, Adresse) akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

  1. Alle durch NexArea übermittelten Informationen, Exposés, Marktanalysen und Daten sind streng vertraulich und ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt.

  2. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Co-Investoren, verbundene Unternehmen, Berater) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch NexArea.

  3. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, als hätte er den Vertrag selbst geschlossen.

§ 4 Vorkenntnis

  1. Ist dem Kunden die durch NexArea nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, hat er dies NexArea unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen unter Angabe der Quelle, schriftlich mitzuteilen.

  2. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der Nachweis durch NexArea als ursächlich für den späteren Vertragsabschluss, es sei denn, der Kunde kann die Vorkenntnis und deren Mitteilung zweifelsfrei belegen.

§ 5 Provision und Fälligkeit

  1. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch NexArea ein Hauptvertrag (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag, Share Deal) wirksam zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Abschluss zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen erfolgt, sofern die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.

  2. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot/Exposé genannten Satz oder der individuellen Honorarvereinbarung, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Der Anspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

  4. Ein Provisionsanspruch entsteht auch bei Folgegeschäften, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag stehen (z. B. Anmietung weiterer Flächen im selben Objekt, Ausübung von Optionsrechten).

§ 6 Doppeltätigkeit

NexArea ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (z. B. Vermieter/Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt, die der Tätigkeit zwingend entgegensteht. Bei einer Doppeltätigkeit wahrt NexArea strikte Neutralität.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Die in Exposés und anderen Unterlagen enthaltenen Angaben basieren auf Informationen, die NexArea vom Eigentümer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. NexArea übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen, ersetzt jedoch keine Due Diligence durch den Kunden.

  2. NexArea haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet NexArea nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 8 Identitätsprüfung (Geldwäschegesetz)

Der Kunde ist verpflichtet, NexArea die zur Durchführung der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. NexArea ist gesetzlich verpflichtet, diese Prüfungen vor Begründung der Geschäftsbeziehung durchzuführen.

§ 9 Beratungsleistungen (Advisory)

Soweit NexArea über die Maklertätigkeit hinausgehende Beratungsleistungen erbringt (z. B. Standortanalysen, Portfolio-Strategien, Mietvertragsoptimierung), werden diese gesondert vergütet. Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, gilt die aktuelle Stundensatzliste von NexArea. Beratungsleistungen schulden die Erbringung einer Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von NexArea, sofern der Kunde Kaufmann ist.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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